Der Aargauische Feuerwehrverband (AFV) wurde im Oktober 1902 gegründet

2020

Auf Grund der weltweit herrschenden Coronapandemie COVID-19 wurde in der Geschichte des AFV die Delegiertenversammlung auf dem Zirkulationsweg (E-Mail) abgehalten.

2019

Fabian Engel übernimmt per 1.1.2019
Fabian Engel, Vorsitz
Doriano Moz, Vize
Daniel Aeschbach, Finanzen
Bruno Schürk, Jugendfeuerwehr (bestehend)
Lieni Ullrich, Webshop (bestehend)
Niggi VonderMühl, Projekte
Andreas Indermühle, Kurs & Web

2005

Das AVA (AGV) feiert ihr 200 Jähriges bestehen

2002

Der Aargauische Feuerwehrverband (AFV) feiert sein 100 jähriges bestehen

1913

Die Aargauer stimmen der Verstaatlichung des Elektrizitätswesens zu.
Der Kanton wird in 4 FW-Instruktionskreise aufgeteilt und anstelle der Bezirksexperten werden 4 Kreisexperten bestimmt. Amtszeit 4. Jahre. Den Experten wird auch die Leitung der Gruppenübungen überetragen. Das Rettungskorps Baden feiert sein 50-Jahre-Jubiläum.

1912

Die Stastswirtschaftsdirektion erlässt Weisungen über die Ausrichtung gesetzlicher Prämien für die Hilfeleistungen bei Brandfällen.
In Baden findet ein schweizerischer FW-Instruktorenkurs mit 26 Teilnehmern statt, davon sind 2 Aargauer. Josef Deutschle wird in den Zentralausschuss des SFV gewählt.

1911

Die eidgenössische Kranken- und Unfallversicherung wird angenommen (SUVA, Eröffnung 1918).
Ein ausserordentlich trockener Sommer und Wassermangel bringt eine Reihe von grösseren Schadenfällen. Der AFV kauft eine 10-m- Schiebeleiter mit Wagen 16 Fanios zum Preis von Fr. 344.50.

1910

Internationale Feuerwehrausstellung in St. Gallen.
Mit den Experten für Gemeindeinspektionen wird eine Besprechung über die im Vorjahr gemachten Erfahrungen veranstaltet. Nur 99 aargauische FW haben eine Unfallversicherung abgeschlossen. Der Jahresbericht erscheint erstmals gedruckt.

1909

Die Vermittlungsstelle nimmt ihren Betrieb auf.
Eine Delegation des Vorstands reist nach Nürnberg an die grosse Feuerwehrausstellung. Die Staatswirtschaftsdirektion erlässt ein Regulativ für die Vornahme von Inspektionen in den Gemeinden. Auf Vorschlag des AFV wird für jeden bezirk ein Experte und ein Stellvertreter auf eine Amtszeit von 4 Jahren ernannt. Im Herbst beginnen die Inspektionen.

1908

Der Regierungsrat erlässt zwei zusätzliche Vollziehungsverordnungen zum FW-Gesetz Er regelt damit das Verhältnis der Privat- und Ansaltsfeuerwehren zu den öffentlichen Feuerwehren und die Beitragsleistungen aus dem Löschfonds an das Löschwesen der Gemeinden.
Für den AFV ergiebt sich eine Zusatzaufgabe, indem eine Vermittlungsstelle für Feuerwehrmaterial, insbesondere Schlauchmaterial, geschafen und diese durch Vertrag dem Verband übertragen wird. Diese Stelle wird dem Verbandspräsidenten J. Deutschle in Baden übertragen und existiert bis 1927. Der AFV kauft zu instruktionszwecken einen Schlauchwagen inkl. Zubehör für Fr. 204.90. Auf Rechnung des Löschfonds erhält der Verband einen Instrumentenkasten, mit dem Druckverluste und Spritzen gemessen werden können.

1902

Verschiedene Retterkorps haben sich im Oktober 1899 zum Aargauischen Retterkorps-Verband zusammengeschlossen. Die initiativen und vorausblickenden Leute befassten sich sofort damit, alle Feuerwehren des Kantons zu einem Verband zu vereinen.
Vertreter sämtlicher Gemeinden des Kantons Aargau werden darum au den 19. Oktober 1902 nach Aarau zu einem kantonalen Feuerwehrtag eingeladen. Zu Fuss, mit der Bahn, mit dem Velo, mit dem Wagen reisen Vertreter von 52 Gemeinden her, beobachten mit Interesse die Demonstrationen der Retterkorps von Aarau, Baden, Brugg, Ennetbaden und Zurzach und beschliessen darauf im Saalbau die Gründung eines Aargauischen Feuerwehrverbandes. Zweck des Verbandes ist die Förderung und der Ausbau des Feuerlöschwesens im Kanton Aargau zum Wohle der gesamten Volkswirtschaft. Dazu gibt es genügend Gelegenheit, denn der Aufbau des aargauischen Versicherungswerkes vollzog sich vorerst harzig. Die anfallenden Arbeiten wurden einfach einem Büro der Staatsverwaltung angehängt und es fehlte der Brandversicherung lange die treibende Kraft, die vorhandenen Vorschriften durchzusetzen.

1907

Der Regierungsrat genehmigt die Vollziehungsverordnung zum neuen FW-Gesetz.
Die Gemeinden haben FW-Reglemente zu erlassen. Am schweizerischen FW-Of-Kurs in Winterthur vom 8. bis 14. April nehmen 10 Feuerwehroffiziere aus dem Aargau teil.

1906

Ein für den AFV und das gesammte FW-Wesen wichtiges Jahr!
Das Aargauer volk nimmt am 29. April das neue FW-Gesetz, welches die 100-jährige Feuerordnung von 1805 ablöst, an. Der Vorstand arbeitet auch an der Vollziehungsverordnung mit.
Die Wichtigsten Punke sind:

  • Die Instruktion soll auf der Grundlage der Reglemente des Schweizerischen Feuerwehrverbandes erfolgen. Damit erreicht man eine Einheitlichkeit.
  • Alle Kurse werden offiziell dem Aargauischen Feuerwehrverband übertragen.
  • Aus dem kantonalen Löschfonds wird den Gemeinden, welche ihre FW bereits bei der Hilfskasse des SFV versichern, ein Beitrag von 50% ausgerichtet.
  • Bis zum Jahr 1925 wird das gesamte Kurswesen zuverlässig, mit viel Einsatz und Erfolg, durch den AFV organisiert.

1905

Der Grosse Rat beschliesst am 28. Februar das neue FW-Gesetz. Der AFV engagiert sich für die Annahme durch das Volk.

1904

Im Aargau wird die Volkswahl der Regierungs- und Ständeräte beschlossen.
Das neue FW-Gesetz wird vom Grossen Rat in 2. Lesung angenommen. Der Vorstand des AFV setzt sich mit der vorberatenden Kommission in Verbindung und bringt Anregungen und Wünsche ein, die grösstenteils berücksichtigt werden.
Der AFV stürzt sich voll in die Kurstätigkeit. Er führt folgende Kurse durch:

  • eintägige Geräteführerkurse,
  • dreitägige taktische Kurse,
  • einen zweitägigen Instruktorenkurs,
  • Gruppenübungen.

1903

Im Hotel bahnhof in Baden findet am 8. März die konstituierende Delegiertenversammlung mit 55 Teilnehmern aus 25 Gemeinden statt. 48 Sektionen melden sich als Mitglieder an. Die Statuten werden genehmigt und ein elfköpfiger Vorstand wird gewählt, Präsident wird J. Deuschle, Baden. Im Entwurf liegt ein neues Feuerpolizei- und Feuerwehrgesetz vor. Der Verband bestätigt sich sofort auch politisch, indem er an den Grossen Rat eine Eingabe macht, die beiden Vorlagen zu trennen und das Feuerwehrgesetz rasch zu beraten. Der neue Vorstand sieht es offenbar als Hauptaufgabe an, in Kursen die Aus- und Weiterbildung der Feuerwehrleute zu fördern. Sogleich wird der erste Kurs an die Hand genommen und vom 27. bis 30. Mai in Aarburg durchgeführt, ein Instruktionskurs für Chargierte und Rohrführer mit 98 Teilnehmern aus 40 Gemeinden. Die kantonale Behörde wird um einen Beitrag angegangen, welcher unter der Bedingung gewährt wird, jeweils bis Ende Jahr ein Arbeitsprogramm für das folgende Jahr vorzulegen.