Geschichte des Aargauischen Feuerwehrverbands (AFV)
Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Forschung, Technik, Kultur, Medizin, Militärwesen etc. beeinflussten in vielfältiger Art auch das Feuerwehrwesen. Die chronologische Darstellung des Aargauischen Feuerwehrverbandes wird darum ergänzt durch Querverbindungen zum Zeitgeschehen.
Das ganze Wehrdienstwesen ist ein Zusammenspiel von Gesetzgebung mit Verordnungen (Grosser Rat, Regierungsrat), deren Umsetzung (Versicherungsamt mit Instruktoren) und der effektiven Ausführung in den Feuerwehren, die sich zum AFV zusammengeschlossen haben. Es ist darum angebracht, zum besseren Verständnis des Geschehens im AFV Hinweise auf die andern Organisationen beizufügen.
Das 19. Jahrhundert gilt als Jahrhundert des Fortschritts, der Erfindungen, der Industrialisierung, aber auch der Entstehung der Arbeiterklasse. Bedeutende Erfindungen waren Voraussetzungen für weitere Entwicklungen und direkt oder indirekt betrafen sie auch das Feuerwehrwesen.
Die langen Häuserreihen mit den steilen Strohbedachungen, mit Petrollampen und Kerzen als einzige Lichtquelle und mit Holzfeuerungen waren ständig vom Feuer bedroht, oft war bei Bränden auch Fahrlässigkeit im Spiel. Ab1834 durfte nur noch hart bedacht werden. 1805 steht in der vom Grossen Rat beschlossenen AllgemeinenFeuerordnung für den Kanton Aargau:
Wer in Scheuer, Stallung, oder überhaupt an einem Orte wo Heu, Hanf(!) oder andere leicht Feuer fangende aterialien aufbewahrt werden, mit angezündeter Tabakspfeife sich finden lässt, wird mit 4 bis 8 Franken bestraft.“ Für Brandstifter kannte man die Todesstrafe. Noch 1847 wurde eine Frau aus Menziken wegen Brandstiftung zum Tode verurteilt. Seit 1876 ist die Todesstrafe im Aargau abgeschafft.
Ganze Dorfteile brannten zu jener Zeit ab und es schien, als ob dies die Menschen als gottgegeben hinnähmen. 1855 kamen beim Brand des Zuchthauses in Baden 15 Gefangene um. Es scheint, dass erst düstere Erfahrungen nötig waren, um Neuerungen in Gang zu bringen. Folge des Badener Brandes war der Bau der Strafanstalt Lenzburg.
Die Annahme, dass die dauernde Gefahr zu einer wesentlichen Verbesserung der Löschmethoden und der Löschgeräte führen müsse, stimmte im Aargau nicht. Erst 1876 wurde der erste Hydrant in Betrieb genommen, aber es dauerte Jahrzehnte, bis ein einigermassen vollständiges Hydrantennetz vorhanden war.
Schon die Feuerordnung von 1805 enthielt verbindliche Vorschriften über Einsatz und Ausrüstung der Löschmannschaften. Jede Gemeinde von mindestens 50 Häusern musste eine Feuerspritze samt Zubehör anschaffen. Dies löste wenig Begeisterung aus; allerlei Ausreden wurden vorgebracht: weil zuerst eine Friedhofsmauer errichtet werden muss, weil zuerst ein Schulhaus gebaut werden muss, weil die Spritze nichts nützt, da der Dorfbach im Sommer sowieso kein Wasser hat, weil man kein Geld hat etc. Das Verständnis für die Feuerordnung war trotz der verheerenden Brandschäden bei Behörden und Bevölkerung gering. Es waren einzelne aktive Feuerwehrleute, die den Auf- und Ausbau der aargauischen Feuerwehren vorantrieben und sich in den 60er Jahren organisierten.
1889 brannte das Kloster Muri 4 Tage lang. 44 Feuerwehren mit 27 Spritzen aus dem Freiamt, dem übrigen Aargau, den Kantonen Zürich und Luzern und sogar das Rettungskorps aus Glarus und die Pontonierrekrutenschule von Brugg bekämpften den Brand, der grosse Teile des Klosters in eine Ruine verwandelte und im Aargau für mehrere Jahre eine Erhöhung der Brandsteuer verursachte. Ein Regierungsrat klagte im Jahr 1893: Löscheinrichtung sind im Aargau vielerorts in ganz bedenklichem Zustand. Nur diesem Zustand ist es zuzuschreiben, dass die Brandschäden so verheerende Ausmasse angenommen haben.
Weder Bevölkerung noch Behörden nahmen die Ausbildung der Feuerwehrleute und die Beschaffung von Geräten in ausreichendem Masse an die Hand. Es gab nur ein Ziel: Allgemeine Aufklärung über die Notwendigkeit und Möglichkeiten der Brandbekämpfung, und hier setzt die Tätigkeit des Aargauischen Feuerwehrverbandes ein.