Nicht alles erlaubt
Warnschilder für Autos, etwa mit der Aufschrift «Feuerwehr», sind weit verbreitet. Vorsicht ist angebracht, denn nicht alles ist erlaubt.
Feuerwehrleute brauchen starke Nerven
Einsatz im Stossverkehr
Wer mit dem Privatfahrzeug zum Schadenplatz fährt, hat auch mit speziellen Schildern keine Sonderrechte.
(Quelle AZ vom 14.11.06 . TONI WIDMER)
Wenn es brennt, zählt jede Minute. Doch Feuerwehrleute, die mit dem Privatfahrzeug ausrücken, müssen sich auf verstopften Strassen in Geduld üben. Auch mit einem der immer mehr verbreiteten Warnschilder am Auto, haben sie keine Sonderrechte.
«Immer mehr Feuerwehrangehörige rüsten sich mit Warnschildern ‹Feuerwehr› oder ‹Feuerwehr im Einsatz› aus. Solche Schilder sind der Bevölkerung jedoch noch zu wenig bekannt», schreibt ein aktiver Feuerwehrmann aus dem Westaargau. Er verknüpft seine Erklärung mit einem Internet-Hinweis auf einen Anbieter in Frankreich sowie der Bitte, die Bevölkerung doch mit der Bedeutung der Schilder vertraut zu machen. Und auch mit dem Problem der Feuerwehrleute, die angesichts des immer dichter werdenden Verkehrs zunehmend Mühe bekunden, mit ihren Privatfahrzeugen innert nützlicher Frist an einen Einsatzort zu gelangen.
Mit Vorsicht zu handhaben
Besagter Feuerwehrmann weist zwar explizit darauf hin, dass solche Warnschilder ihrem Benützer keinerlei Sonderrechte einräumen, er erklärt jedoch: «Die Schilder signalisieren aber, dass sich der Lenker des Autos im Einsatz befindet. Es wäre hilfreich, wenn die Verkehrsteilnehmer diese Autos passieren lassen, oder wenigstens unter Einhaltung der signalisierten Höchstgeschwindigkeit zufahren würden.»
Marcel Biland, Präsident des Aargauischen Feuerwehrverbandes und Kommandant der Stützpunktfeuerwehr Brugg, ist das Problem der verstopften Strassen sehr wohl bekannt. Private Schilder sind für ihn allerdings nur mit Vorsicht einzusetzen. Oder am besten gar nicht: «Wir haben in Brugg über die Verwendung solcher Beschriftungen schon diskutiert. Dabei sind wir zum Schluss gekommen, dass sie nichts bringen, weil sie dem Benützer keinerlei Sonderrechte einräumen.» Hilfreich für die Feuerwehren wäre es hingegen, sagte Biland weiter, wenn auf eidgenössischer Ebene nach Lösungen gesucht würde: «Verkehrsüberlastungen gibt es in den Landgemeinden noch eher selten. In den Städten und grösseren Agglomerationen ist die Situation im Stossverkehr aber akut. In Brugg haben wir das Problem mit einem Personentransportfahrzeug gelöst. Es bringt die Feuerwehrleute von einem Sammelplatz im Gebiet Lauffohr mit Blaulicht und Sirene in die Stadt.»
Sicherheit geht vor
Eine klare Haltung zu privaten Warnschildern bringt Karl Meier, stellvertretender Leiter der Abteilung Feuerwehr im Aargauischen Versicherungsamt, zum Ausdruck: «Solche Schilder sind immer mehr verbreitet, dennoch bin ich gegen ihre Verwendung. Es ist allen klar, dass solche Schilder keine Sonderrechte einräumen. Die Leute die sie einsetzen, nehmen für sich aber unbewusst Sonderrechte in Anspruch. Das ist gefährlich. Wir wollen keine Feuerwehrleute, die mit viel Risiko an einen Einsatzort rasen und unterwegs allenfalls einen Unfall bauen. Wir wollen Leute, die unversehrt am Schadenplatz eintreffen und dort einen guten Job machen.» Dass solches Verhalten besonders im Stossverkehr Nervenstärke verlangt, ist auch Karl Meier klar. Doch: «Nervenstärke ist ja auch am Einsatzort gefragt.»
Meier ist sich der Probleme bewusst, welche durch den zunehmenden Verkehr in den Ballungsgebieten bei einem Feuerwehreinsatz entstehen. Eine Lösung sieht er vorderhand aber nicht: «Wir würden auf eidgenössischer Ebene wohl kaum mit einem Antrag durchkommen, Privatfahrzeugen von Feuerwehrleuten im Einsatz auf irgendeine Weise Sonderrechte im Strassenverkehr zu gewähren.»
Als höchst problematisch erachtet den Einsatz von speziellen Schildern Rudolf Woodtli, der Sprecher der Aargauer Kantonspolizei: «Wenn sich die Benützer solcher Schilder in falscher Sicherheit wähnen, wird es ungemütlich. Ich weise zudem darauf hin, dass selbstleuchtende Schilder bewilligungspflichtig sind.»
Vorschriften sind klar
Laut Auskunft vom Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau, ist die Verwendung von Hinweis-, Warn- oder Reklameschildern an Motorfahrzeugen in der Verordnung vom 19. Juni 1995 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) exakt geregelt. Danach ist der Einsatz von Hinweisschildern mit den Aufschriften «Feuerwehr» oder «Feuerwehr im Einsatz» zwar durchaus gestattet. Das aber nur, wenn sie eine bestimmte Grösse nicht überschreiten und nicht leuchten. Schilder, wie sie vom eingangs erwähnten Anbieter aus Frankreich vertrieben und auch in der Schweiz angeboten werden, (siehe obenstehendes Bild) sind nicht erlaubt. Diese Schilder verfügen über eine eigene Stromquelle und leuchten nachts stark. Das ist laut VTS in der Schweiz eindeutig verboten. Erlaubt sind hingegen Schilder mit einer leicht fluoreszierenden Wirkung, sofern deren Leuchtkraft die übrigen Verkehrsteilnehmer nicht blendet.