AGBFW

Gründungsversammlung:
agbfw_01_sDie Gründungsversammlung fand am 9. November 1972 im Gemeinschaftshaus Martinsberg der BBC Baden statt. Die Versammlung wurde um 20’00 Uhr durch Josef Wunderelin, Kdt der BFW Ringier eröffnet. 72 Anwesende vertraten die 40 Betriebsfeuerwehren (BFW) und Betriebslöschgruppen (BLG) und genehmigten nach einigen Diskussionen die Statuten.

Zweck der Arbeitsgemeinschaft (AGBFW):
Vertretung der Interessen der BFW und BLG.
Weiterbildung und Erfahrungsaustausch im gesamten betrieblichen Brandschutzwesen.
Förderung der Feuerwehrausbildung in den speziellen Belangen der Betriebe.
Zusammenarbeit mit dem Aarg. Feuerwehrverband (AFV), den Bezirksverbänden und den Fachorganisationen.

Unterstützung der gemeinsamen Bestrebungen der BFW/BLG mit den Ortsfeuerwehren. Erster Vorort wurde der Bezirk Zofingen, erster Obmann Rudolf Hunziker, BFW Siegfried. Der Vorort wechselt alle zwei Jahre in einen anderen Kreis oder Bezirk. In der Blütezeit der Arbeitsgemeinschaft waren 32 BFW und 145 BLG Mitglied der Arbeitsgemeinschaft. Die Arbeitsgruppe der ERFA, unter der Leitung von Kantonsexperte Heinz Heimann, erstellte im Jahre 1993/94 Richtlinien über Minimalbestände und Minimalausrüstung. Folgende Kriterien waren bei der Berechnung der Grössenklasse ausschlaggebend: Überwachung / Schutz, Personenbelegung nach SUVA, Brandbelastung und Aktivierungsgefahr nach SIA 81 sowie die Versicherungssumme (Gebäude und Mobiliar). Diese Richtlinien und Bewertungen hatten eine massive Auflösung von BLGs zur Folge, was einen besseren Schutz resp. die Überwachung der Betriebe erforderte.

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Im Zweijahresturnus fand für die Kdt und Stv der BFW und BLG ein WBK statt. Die Ausbildungsthemen, welche z.T. für die Of-WBKs des AGV übernommen wurden, waren:
– Ölwehr im Betrieb
– Methodik
– Pionierdienst
– Einsatzplan
– Behebung von Chemiehavarie
– Umgang mit Gasen
– Risikoanalyse
– Erstellen von Brandschutz- und Gefahrenplänen
– Weg des Patienten
– Brandbekämpfung 1:1 auf Brandplätzen
– Welab Nr. 1-9
– Brandbekämpfung in Tunneln und Stollenanlagen

Bei Einsätzen und Hilfeleistungen können die BFW mit ihren Mitteln und gut ausgebildeten Wehren überall rasch und effizient eingesetzt werden. Für die Zukunft hoffen wir, dass der Zweck der Arbeitsgemeinschaft weiterhin auf Pflichtbewusstsein bauen kann. Zielsetzung unserer Arbeitsgemeinschaft wird deshalb bleiben: Neues aufnehmen, Wichtiges und Gutes umsetzen, Bewährtes pflegen und stets für die gute Sache im Dienste der Mitarbeiter, an den Arbeitsplätzen, in den Betrieben und in der Öffentlichkeit einzustehen.

Mit der Umstrukturierung des Feuerwehrwesen im Kanton Aargau sind auch verschiedenen Veränderung für die AGBFW entstanden. Die WBK werden nicht mehr durchgeführt. Ebenso wird das Vorort-Prinzip und die ERFA aufgelöst.

In einer Übergangsphase im Jahr 2011 hat sich ein neuer Vorstand gefunden. Dieser wurde an der Mitgliederversammlung vom 26. Oktober 2011 gewählt. Anlässlich der Mitgliederversammlung 2012 am 24. Oktober 2012 wurden die neuen Statuten genehmigt.

Das Jahresprogramm besteht aus einem ERFA-Anlass im Frühling. Im Jahrs 2013 gab es 2 Anlässe zum Thema Lodur und Gefahren im Einsatz / Strom.

Im Herbst findet jeweils eine Betriebsbesichtigung statt. 

Die Mitgliederversammlung findet am 21. Oktober 2015 im PSI Villigen statt.